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Wer darf sich eigentlich “Fachanwalt” für Mietrecht nennen? - Im Gespräch mit Rechtsanwalt Harbort

interview-blog.de: Herr Harbort, Sie sind Rechtsanwalt in Oldenburg und gleichzeitig u. a. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wer darf eigentlich die Bezeichnung ‚Fachanwalt’ für dieses Rechtsgebiet tragen?

Rechtsanwalt Harbort: Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen. Die theoretischen Kenntnisse müssen durch einen fachanwaltsspezifischen Lehrgang mit anschließender Prüfung nachgewiesen werden. Die praktischen Erfahrungen durch den Nachweis von mindestens 120 bearbeiteten Fällen innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Antrag auf Zulassung zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ggf. erfolgt noch ein Fachgespräch vor dem sogenannten Fachanwaltsausschuß. Werden die Nachweise erbracht, erfolgt die Zulassung zur Fachanwaltschaft durch den Vorsitzenden der örtlichen Rechtsanwaltskammer.

interview-blog.de: Welche Aufgabengebiete umfassen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im einzelnen?

Rechtsanwalt Harbort: Die Aufgabengebiete des Miet- und Wohnungseigentumsrechts umfassen das Recht der Wohnraummietverhältnisse, das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht, das Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts. Darüber hinaus beinhalten die Rechtsgebiete wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht einschließlich des Steuerrechts.

interview-blog.de: Mit welchen Problemen kommen Menschen am häufigsten zu Ihnen?

Hubertus Harbort: Aufgrund der Spezialisierung auf Familienrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht habe ich es am häufigsten mit Problemfeldern aus diesen Rechtsgebieten zu tun. Im Familienrecht geht es schwerpunktmäßig um die materiellen Folgen der Trennung und Scheidung, also um Unterhaltsansprüche sowohl der gemeinsamen Kinder, als auch des Ehegatten und die Vermögensauseinandersetzung nebst Zugewinnausgleichsansprüchen.
Im Mietrecht geht es häufig um Kündigungen von Mietverträgen und um Mängel des Mietobjektes.

interview-blog.de: Was gehört zu Ihren Aufgaben bei der Lösung dieser Probleme?

Hubertus Harbort: Bei der Lösung dieser Probleme geht es in erster Linie um die rechtliche Einordnung und das Erarbeiten von Lösungsansätzen, um möglichst kurzfristig außergerichtliche Regelungen zu finden. Sofern dies nicht möglich ist, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Dazu ist wichtig zu wissen, dass Prozesse in Ehesachen sogenannte Anwaltsprozesse sind, d. h. die anwaltliche Vertretung vor Gericht zwingend vom Gesetz vorgesehen ist. Das gleiche gilt im übrigen für Zivilprozesse, die vor dem Landgericht und Oberlandesgericht zu führen sind.

interview-blog.de: Sie arbeiten zusammen mit Ihrem Kollegen Rechtsanwalt Horst Wiese in einer Praxis in Oldenburg in Niedersachsen. Wie sind Sie dort zu erreichen?

Hubertus Harbort: Zunächst einmal natürlich rund um die Uhr per E-Mail und während der Geschäftszeiten per Telefon. Unsere Kanzlei befindet sich am Rande der Innenstadt in Oldenburg am Haarenufer, leicht per Bus, PKW oder zu Fuß aus der Stadt zu erreichen. Parkplätze und eine Bushaltetelle befinden sich in unmittelbarer Nähe. Nach Terminvereinbarung sind wir auch gerne außerhalb der Geschäftszeiten für unsere Mandanten da.

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Ein Kommentar zu “Wer darf sich eigentlich “Fachanwalt” für Mietrecht nennen? - Im Gespräch mit Rechtsanwalt Harbort”

  1. Philipp aus Hamburg sagt:

    Ich lese schon länger die Interviews. Freut mich, endlich etwas aus meinem Tätigkeitsbereich zu lesen!

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