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Geschäftsvorgänge ins Internet verlagern – auch als Anwalt

Interview mit Rechtsanwalt Michael Hewer aus Diez

Herr Hewer, Sie beschreiten als Rechtsanwalt ganz neue Wege im Internet und bieten einen Teil Ihrer Dienstleistungen online an. Wie funktioniert das genau?

Wir wissen, dass mehr und mehr Menschen im Internet nach Informationen suchen. Und die können wir ihnen bieten. Gerade bei der Rechtsberatung ist eine qualifizierte Auskunft wichtig. Nicht umsonst dürfen in den meisten Fällen nur Juristen rechtlich beraten.
Wir bieten einige unserer Dienstleistungen zur Abwicklung im Internet an. Das sind aber nur diejenigen, die sich wirklich standardisieren lassen. Denn in erster Linie ist anwaltliche Beratung etwas sehr Individuelles.
Trotz allem ist zum Beispiel der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid weitgehend standardisierbar und deshalb auch gut im Internet abzubilden. Dem Mandanten liegen in der Regel alle nötigen Informationen vor und meistens muss man sich über den Sachverhalt auch gar nicht persönlich unterhalten.
Wir fragen alle für den Einspruch nötigen Eckdaten per Online-Formular ab. Das hat den Vorteil, dass der Mandant sofort zeit- und kostensparend alle Informationen an uns übergibt. Er kann nichts vergessen. Das erspart ihm und uns aufwändiges Telefonieren und Nachhaken. Termine sind auch nicht nötig, der Service rund um die Uhr verfügbar. Wir können sofort mit der Arbeit loslegen. Schließlich sind gerade bei Bußgeldern oft enge Fristen gesetzt. Da sollte man nicht lange warten müssen.

Welche weiteren Dienstleistungen bekommen Ihre Mandanten im Internet?

Wir bieten außer dem Online-Einspruch die einvernehmliche Scheidung und Akteneinsicht bei Bußgeldverfahren an. Weitere Dienstleistungen sind in Vorbereitung.

Scheidung via Internet? Das funktioniert?

Ja natürlich funktioniert das. Aber nur, wenn eine einvernehmliche Regelung angestrebt wird. Auch eine solche Scheidung ist ein weitgehend standardisierter Vorgang, der sich für die Abwicklung via Internet eignet. Wenn sich während des Verfahrens Komplikationen ergeben sollten, spricht nichts dagegen, das Verfahren quasi offline weiterzuführen. Schließlich sind ja am gesamten Verfahren Menschen beteiligt, die jederzeit adäquat reagieren können.
Für den Mandanten hat die Online-Scheidung den Vorteil, dass er über die bequeme Abwicklung via Internet, e-mail und Fax neben Zeit auch ein paar Euros sparen kann.

Erklären Sie uns bitte noch kurz die Online-Akteneinsicht. Welchen Nutzen hat sie genau?

Bei einem Bußgeldverfahren weiß der Beschuldigte oft gar nicht ganz genau, wieso ihm etwas vorgeworfen wird. Die Aktenlage wird er nicht prüfen können, weil die Akteneinsicht Anwälten vorbehalten ist. Durch die Online-Akteneinsicht ermöglichen wir unseren Mandanten, Einsicht in die Akten zu erhalten. Ohne weitere anwaltliche Vertretung. Er fordert über uns nur seine Unterlagen an. Selbstverständlich vertreten wir ihn auch, wenn er dies im Anschluss wünscht. Hierauf wird aus Kostengründen allerdings oft verzichtet und es ist auch nicht immer notwendig.

Warum gehen Sie denn diesen ungewöhnlichen Weg und bieten anwaltliche Dienstleistung online an?

Wissen Sie, man muss mit der Zeit gehen. Natürlich kann ich mich in meine Kanzlei setzen und darauf warten, dass die Mandanten bei uns klingeln. Aber ich sage Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich Ihnen verrate, dass auch unter Anwälten der Konkurrenzdruck nicht kleiner wird.
Da muss man schon versuchen, potenzielle Mandanten auf allen Kommunikationsebenen zu finden. Es gibt ältere Kollegen, die noch nicht einmal einen Internetauftritt haben. Das ist sicherlich nicht zeitgemäß.
Die Menschen wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Und diese Informationen finden sie im Internet. Und wenn man davon ausgeht, dass sich mehr und mehr Geschäftsvorgänge ins Netz verlagern, dann kann man versuchen, ein Stückchen von diesem Kuchen abzubekommen.
Viele Menschen schätzen die Kommunikation über das Internet. Und die biete ich meinen Mandanten. Wer mich anrufen oder mich persönlich besuchen will, ist genauso willkommen. Durch das Internet erweitere ich nur meinen Aktionsradius.

Herr Hewer, vielen Dank für Ihre Informationen.

www.ra-hewer.de
www.einspruch-online.de

Rechtsanwalt Michael Hewer
Bismarckstraße 4
65582 Diez
Tel.: 06432/2000
mh@ra-hewer.de

Der Dank für dieses Interview geht an: Dr. Frauke Weber

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Ein Kommentar zu “Geschäftsvorgänge ins Internet verlagern – auch als Anwalt”

  1. just another Keyword spammer sagt:

    Eine Scheidung online ausfechten ist mir nun auch neu. Aber es ist sicher schneller und mit weniger Schmach und Emotionen über die Bühne zu bringen als persönlich von Angesicht zu Angesicht. Das Konzept könnte Zukunft haben.

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